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Finanz Lexikon

Sollzins nach Sollzinsbindung

Unter Sollzins nach Sollzinsbindung versteht man den Zinssatz, zu dem ein Darlehen nach Ablauf der Sollzinsfestschreibung prolongiert (weitergeführt) wird. Die Höhe des Sollzinses nach Sollzinsbindung richtet sich nach den dann aktuellen Konditionen des Kapitalmarkts und ist insofern hypothetisch.
Der Sollzins nach Sollzinsbindung spielt eine Rolle, wenn über den vereinbarten Zeitraum der Sollzinsfestschreibung hinaus ein Tilgungsplan für ein Darlehen erstellt wird. Die Höhe des angenommenen Sollzinses nach Sollzinsbindung beeinflusst die zukünftige Ratenhöhe, die Gesamtlaufzeit und die Gesamtkosten des Darlehens bis zu seiner vollständigen Tilgung. Auch der Vergleichszins, die Bruttoausgaben, der Nettoaufwand und die Barwerte einer Berechnung ändern sich mit dem unterstellten Wert des Sollzinses nach Sollzinsbindung.
Der Kunde sollte daher beim Vergleichen von Finanzierungsangeboten auch die Höhe des Sollzinses nach Sollzinsbindung beachten. Das Angebot eines Kreditinstituts, das – im Interesse des Kunden, damit dieser nicht nach Ablauf der Sollzinsbindung eine böse Überraschung erlebt – einen höheren Sollzins nach Sollzinsbindung zugrunde legt, kann optisch teurer erscheinen, als das eines Konkurrenten, der mit einem niedrigen Sollzins nach Sollzinsbindung rechnet.

In der Software ALF-OPTIFI “Optimale Baufinanzierung” sowie ALF-EFZ “Darlehen & mehr” gibt es jeweils 3 Möglichkeiten den Sollzins nach Sollzinsbindung festzulegen:

  • „Vorgabe“: Ein bestimmter Sollzinssatz nach Sollzinsbindung in % kann eingegeben werden – je nach Ihren Prognosen für die zukünftige Zinsentwicklung.
  • „aus Effektivzins rechnen“: Das Darlehen wird so weiter gerechnet, als ob die aktuellen Konditionen weiterhin gelten würden. Dazu errechnet das Programm aus dem Effektivzins, der für den Sollzinsbindungszeitraum gilt, einen neuen Sollzinssatz. Hierbei werden alle Faktoren, die den Effektivzins des ursprüngliche Darlehens beeinflussen, weiter berücksichtigt (nicht nur der Sollzinssatz, sondern auch Disagio, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren usw.). Die bisherigen durchschnittlichen Kosten für den Kunden bleiben also gleich.
  • „= Sollzinssatz“: Nach Sollzinsbindung wird einfach mit dem Sollzinssatz, der für den Sollzinsbindungszeitraum galt, weitergerechnet. Bei dieser Berechnungsmethode werden alle anderen den Effektivzins beeinflussenden Faktoren wie Disagio, Tilgungssatz, Art der Tilgungsverrechnung usw. nicht beachtet. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten für den Kunden können sich also ändern.