Mit dem Zahlungsverbot wird einem Schuldner verboten, eine Geldleistung an den Gläubiger zu zahlen.
Dieses Zahlungsverbot in der Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird von dem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht aufgrund eines rechtskräftigen Titels erlassen, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt.