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Finanz Lexikon

Wechselmahnbescheid

Ein Wechselmahnbescheid ist ein im Mahnverfahren ergehender Mahnbescheid, dem ein Anspruch aus einem Wechsel zu Grunde liegt.

Beim Wechselmahnbescheid ist das Mahnverfahren besonders gestaltet (§ 703a ZPO). Wird Widerspruch erhoben, geht das Wechselmahnverfahren in den Wechselprozess über.