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Finanz Lexikon

Vermögenswirksame Leistungen (VWL)

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Form der Vermögensbildung für Arbeitnehmer. Vermögenswirksame Leistungen werden tariflich oder per Arbeitsvertrag vereinbart und vom Arbeitgeber direkt auf das vom Arbeitnehmer benannte Anlagekonto überwiesen.

Die Sparformen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. In Frage kommen z. B. Bausparverträge, Aktienfonds, Banksparpläne, Kapitallebensversicherungen und Geschäftsguthaben an eingetragenen Genossenschaften (eG). Es ist auch möglich, die Vermögenswirksamen Leistungen in einen Riester-Vertrag oder zur Darlehenstilgung von selbst genutztem Wohneigentum zu investieren. Wichtig ist, dass es sich um langfristige Anlagen handelt.

Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz werden die VL unter bestimmten Bedingungen mit einer Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) vom Staat gefördert (siehe Arbeitnehmersparzulage).