Bei vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und können daher bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden.
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Bei vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und können daher bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten steuermindernd abgesetzt werden.