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Finanz Lexikon

Schuldrecht

Anders als das Sachenrecht ordnet das Schuldrecht die rechtlichen Beziehungen zwischen verschiedenen Personen. Es dient – mit den Besonderheiten des Handelsrechts – der Regelung des Rechts-, insbesondere des Handelsverkehrs. Sein wesentlicher Inhalt ist die nähere Bestimmung des Entstehens, der Ausgestaltung und Abwicklung der verschiedenen Schuldverhältnisse.

Das Schuldrecht ist im 2. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) enthalten (§§ 241ff. BGB). Außer allgemeinen Regeln normiert das Gesetz in §§ 433-853 BGB zahlreiche typische Schuldverhältnisse (z. B. Kauf, Miete, ungerechtfertigte Bereicherung). Darüber hinaus enthalten zahlreiche andere Bestimmungen, z. B. das Handelsgesetzbuch (HGB), Regelungen mit schuldrechtlichem Inhalt.