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Finanz Lexikon

Schuldnerverzug

Der Schuldner ist mit seiner Leistung (z. B. Kaufpreiszahlung) gemäß § 286 BGB dann im Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung schuldhaft nicht leistet (nicht zahlt).

Der Gläubiger kann von dem Schuldner den Schaden ersetzt verlangen, der durch den Verzug entstanden ist (sogenannter Verzugsschaden).