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Finanz Lexikon

Regelinsolvenzverfahren

Das Regelinsolvenzverfahren (Begriff aus der Insolvenzordnung) endet in der Regel mit der Befriedigung der Gläubiger durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners, z. B. mit der Auflösung des Unternehmens. Im Gegensatz dazu steht das Insolvenzplanverfahren, das die Fortführung des Unternehmens sichern soll.