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Finanz Lexikon

Quittung

Eine Quittung ist ein schriftliches Empfangsbekenntnis des Gläubigers, die Leistung des Schuldners als Erfüllung erhalten zu haben. Auf die Quittung hat der Schuldner einen Rechtsanspruch (§ 368 BGB). Der Schuldner hat regelmäßig die Kosten der Quittung zu tragen (§ 369 BGB).

Hat der Schuldner ein rechtliches Interesse daran, dass die Quittung in anderer Form erbracht wird, kann er die Erteilung in dieser Form verlangen (z. B. löschungsfähige Quittung). Die Quittung ist ein Beweismittel für die Annahmeerklärung des Gläubigers.