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Finanz Lexikon

Prolongation

Prolongation bedeutet “Verlängerung”. So werden z. B. auslaufende Darlehensverträge prolongiert. Bei der Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens werden im Gegensatz zur Umschuldung lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.

Häufigster Fall: Vor Ablauf der Zinsfestschreibung müssen für einen weiteren Zeitraum neue Konditionen für die Darlehensgewährung zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart werden. Zu diesem Zweck unterbreitet der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer einige Wochen vor Ablauf der Zinsfestschreibung ein Angebot für einen weiteren Zinsfestschreibungszeitraum, dessen Konditionen sich nach den aktuellen Verhältnissen am Kapitalmarkt richten.