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Finanz Lexikon

Nießbrauch

Unter Nießbrauch versteht man die Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zu Gunsten einer bestimmten Person, welche diese berechtigt, aus der Immobilie entsprechende Nutzungen zu erhalten. Dieses Recht macht normalerweise eine Immobilie unverwertbar, da es den Käufer von der Nutzung ausschließen würde.