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Finanz Lexikon

Juristische Person

Zu den juristischen Personen gehören Unternehmen, die eine eigene Rechts- und Geschäftsfähigkeit besitzen. Dies ist insbesondere bei Kapitalgesellschaften der Fall. So ist zum Beispiel eine GmbH Träger steuerrechtlicher Rechte und Pflichten. Juristische Personen unterliegen mit ihren Einkünften grundsätzlich der Körperschaftsteuer. Natürliche Personen hingegen der Einkommensteuer.

Im Privatrecht werden drei Arten von juristischen Personen unterschieden:

  • Kapitalgesellschaften: AG, GmbH, KG auf Aktien
  • Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • Vereine und Stiftungen

Im öffentlichen Recht werden zwei Arten von juristischen Personen unterschieden:

  • Körperschaften
  • Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts