Herstellungskosten sind alle Kosten, die beim (Neu-)Bau eines Gebäudes anfallen und daher durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden müssen. Beim Erwerb von fertigen Gebäuden spricht man von Erwerbs- oder Anschaffungskosten statt von Herstellungskosten. Herstellungskosten sind:
- Grundstückskosten einschließlich Erschließungskosten
- Kosten der Errichtung des Gebäudes (Baukosten)
- Baunebenkosten (Architekten-, Ingenieur- und Behördenleistungen, Bauzeitzinsen)
- Kosten für die Außenanlagen und sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Makler- und sonstige Gebühren, Grunderwerbsteuer, Damnum)
Im Steuerrecht sind Herstellungskosten nur diejenigen Kosten, von denen Abschreibungen vorgenommen werden können.