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Finanz Lexikon

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, das die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart des Grundstücks, über Rechte an anderen Grundstücken, über die Eigentumsverhältnisse sowie Lasten und Beschränkungen, die auf dem Grundstück ruhen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.

Das Grundbuch ist gegliedert in:

  • Bestandsverzeichnis: Ausweis der einzelnen Grundstücke mit Größe und Art (z. B. Bauplatz)
  • Abteilung I: Verzeichnis der jeweiligen Eigentümer und Eigentumsänderungen
  • Abteilung II: Eintrag der duldenden Rechte, die Grundstück und Eigentümer betreffen (Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkung, Grunddienstbarkeiten, Nießbrauchrechte, Wohnrechte)
  • Abteilung III: Eintrag der Hypotheken, Grund-/Rentenschulden, Veränderungsanzeigen