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Finanz Lexikon

Einkunftsarten

Der Einkommensteuer unterliegt das Einkommen des Steuerpflichtigen. Was als Einkommen gilt, definiert das Einkommensteuergesetz durch eine abschließende Aufzählung von sieben Einkunftsarten. Nur die Einkünfte, die unter diese Einkunftsarten fallen, sind steuerpflichtig. Die sieben Einkunftsarten sind:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft;
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb;
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit;
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit;
  • Einkünfte aus Kapital (Vermögen);
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung;
  • sonstige Einkünfte (hierzu zählen: wiederkehrende Bezüge, Unterhaltsleistungen, Renten, private Veräußerungsgeschäfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen).

Können Einkünfte keiner dieser Einkunftsarten zugeordnet werden, sind sie steuerfrei. So gehören zum Beispiel Gewinne aus Lotterien zu keiner Einkunftsart und sind damit steuerfrei. Das gleiche gilt für Gewinne, die bei der Veräußerung privater Wirtschaftsgüter erzielt werden. Jedoch ist zu beachten, dass bei der Veräußerung von Immobilien und Wertpapieren innerhalb der so genannten Spekulationsfrist steuerpflichtige Einkünfte entstehen können.