Kategorien
Finanz Lexikon

Drittwiderspruchsklage

Die Drittwiderspruchsklage ist ein Instrument für einen Dritten, dessen Eigentum (oder sonstige Rechte) gepfändet wurde, der aber gar nicht der Schuldner ist.

Das hat folgenden Grund: Der Gerichtsvollzieher kommt mit dem Vollstreckungstitel und klebt auf alles das Pfandsiegel (den „Kuckuck“), was er für verwertbar hält und das der Pfändung unterliegt. Er prüft aber nicht, ob der Schuldner auch tatsächlich der Eigentümer ist. Der Grund liegt auf der Hand: Bei einer Prüfungspflicht wird der Schuldner sagen “Das Auto gehört gar nicht mir, sondern …”. Trotzdem pfändet der Kuckuckmann erst einmal. Steht die Sache tatsächlich nicht im Eigentum des Schuldners, so kann der Eigentümer die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) erheben.