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Finanz Lexikon

Diskontsatz (aktuell: Basiszinssatz)

Der Diskontsatz war bis zu seiner Ablösung durch den Basiszinssatz am 1.1.1999 derr Zinssatz, der der Berechnung des Diskonts bei Wechselankäufen zugrunde gelegt wurde. Der Diskont (ital./ franz.: “Escompte”) ist der Zinsabzug bei noch nicht fälligen Zahlungen. Er wurde vor allem beim Ankauf von noch nicht fälligen Wechseln berechnet. Der Verkäufer des Wechsels erhielt die um den Diskontsatz verkürzte Wechselsumme.

Am 24. September 1997 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Euro – Einführungsgesetz verabschiedet. Es regelte für wichtige Bereiche der Wirtschaft den Übergang zum Euro. Dazu gehört auch das Diskontsatz-Überleitungsgesetz. Den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank gibt es seit 1.1.1999 nicht mehr. Die Bundesregierung hat im Euro-Einführungsgesetz für die Zeit bis zum 31. Dezember 2001 eine Ersatzlösung geschaffen und dafür den Basiszinssatz gewählt.