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Finanz Lexikon

Disagioerstattung

Der Darlehensnehmer erhält eine Disagioerstattung für den Anteil des bis zum Ende des Disagioverteilungszeitraums nicht verbrauchten Disagios, wenn das Darlehen kündbar ist und vom Darlehensnehmer vorzeitig gekündigt wurde. Der Darlehensgeber erhält in diesem Fall kein Vorfälligkeitsentgelt.

Die Bearbeitungsgebühr muss nur erstattet werden, wenn mit dem Parameter “Bearbeitungsgebühr verteilen” (früher “Disagiosplitting”) gerechnet wurde, also die Gebühr über die gesamte Laufzeit verteilt wurde. Dann wird der Betrag erstattet, der auf den Zeitraum vom Ende der Zinsbindung bis zum Ende der Laufzeit entfällt. Haben Sie die Bearbeitungsgebühr nicht verteilt – und liegt diese nicht über 3% – ist keine Erstattung notwendig.

Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen lesen Sie in der Abhandlung “Gesetzliche Grundlagen der vorzeitigen Darlehensablösung”, die Sie auf der Homepage www.holdirwein.de unter “Darlehen und mehr”, “Gesetzliche Grundlagen” finden.