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Finanz Lexikon

Bürgschaft

Bürgschaft = Aval
Eine Bürgschaft ist die Verpflichtung einer Person (Bürge) gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen (§ 765 BGB). Mit der Bürgschaft erhält der Gläubiger neben dem Anspruch gegen den Schuldner die Möglichkeit, auf das Vermögen des Bürgen zuzugreifen.
Die Bürgschaft wird häufig zur Absicherung von Krediten verlangt, dient aber auch der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen. Haftet der Bürge mit seinem gesamten Vermögen, handelt es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Begründet wird die Bürgschaft durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger (Bürgschaftsvertrag). Eine Verpflichtung nur gegenüber dem Schuldner, für dessen Verbindlichkeit einzustehen, ist keine Bürgschaft.