Kategorien
Finanz Lexikon

Berufung

Die Berufung kann im Zivilprozess innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung des Urteils eingelegt werden (§ 517 ZPO). Mit der Berufung kann man sich gegen Urteile des ersten Rechtszuges wehren, so weit der Streitgegenstand einen Wert von 600 EUR überschreitet oder das Gericht die Beschwerde gegen sein Urteil ausdrücklich zugelassen hat. Das nächsthöhere Gericht entscheidet dann. Im Unterschied zur Revision findet nochmals eine vollständige Überprüfung des angegriffenen Urteils statt.