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Finanz Lexikon

Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen sind das Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten (refinanzierten) und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile.
Da Bereitstellungszinsen nicht in die Effektivzinsberechnung eingehen, können sie besonders für Bauherren, die ihr Darlehen nach Baufortschritt abrufen, teuer werden. Deshalb sollte der Kreditnehmer die Fälligkeit (möglichst spät nach Darlehenszusage) und Höhe dieser zusätzlichen Kosten rechtzeitig verhandeln. Die Höhe der Bereitstellungszinsen kann bis zu 0,25% der nicht in Anspruch genommenen Darlehenssumme pro Monat betragen.
Die Berechnung der Bereitstellungszinsen beginnt meist nach drei Monaten ab Darlehenszusage, ist aber von Bank zu Bank sehr unterschiedlich geregelt.