Inhalt
- Neu in ALF-OPTIFI Baufinanzierung
- Neue Gesetze ab 2023
- Online-Seminar-Duo
- ALF-BAS: Target2-Import nach TARGET2/T2S-Konsolidierung
- Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software
Jetzt neu in Ihrer Baufinanzierungssoftware ALF-OPTIFI
Mitte Januar wurde das Update 5.00 ausgeliefert. Diese Version bieten mehrere Neuerungen:
- Basis-Paket: Anpassung an neue gesetzliche Regelungen 2023
- Basis-Paket: Ausführliche Auswertung – neue Tabelle „Zahlungsstrom“
- Basis-Paket: Ausführliche Auswertung – Spalten der Tabelle „Gesamtentwicklung“ wählbar
- Basis-Paket: Neuer Vorsorgebaustein „Vorsorge Bausparvertrag“
- Basis-Paket: Eigene Bezeichnungsfelder im Objekt erweitert
- Basis-Paket: Erfassung Datumseingabe „bis“ bei Zahlungsströmen
- Paket Tarif-Datenbank: Aktualisierung der Tarife in den Datenbanken
ALF-OPTIFI Ausführliche Auswertung – neue Tabelle „Zahlungsstrom“
In der Ausführlichen Auswertung wird eine neue Tabelle angeboten, die für jedes Jahr den monatlichen und jährlichen Zahlungsstrom sowie die Nettorestschuld am Jahresende zeigt.
Bild: Beispiel der neuen Tabelle „Zahlungsstrom“
Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf das Bild.
ALF-OPTIFI Ausführliche Auswertung – Spalten der Tabelle „Gesamtentwicklung“ wählbar
In der Ausführlichen Auswertung sind die Spalten der Tabelle „Gesamtentwicklung“ jetzt wählbar. Außerdem bietet diese Tabelle jetzt zusätzlich die Spalte „Nettorestschuld“.
Sie wählen den Inhalt der Tabelle vor dem Start der Ausführlichen Auswertung in der Ordnerlasche „Tabelle Gesamtentwicklung“.
Bild: Hier wählen Sie jetzt auch, ob die Ausgabe der Spalten „Miete“, „Steuervorteil“ und „Aufwand“ monatlich oder jährlich erfolgen soll und ob die Ausgabe von „Barwerten“ und „Summen“ gewünscht ist.
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ALF-OPTIFI Neuer Vorsorgebaustein „Vorsorge Bausparvertrag“
In ALF-OPTIFI ist es jetzt möglich, als Vorsorgebaustein einen „Vorsorge Bausparvertrag“ zu erfassen.
Hier kann ein Bausparvertrag erfasst werden, der neben der eigentlichen Finanzierung der Immobilie zur Vorsorge bzw. späteren Verwendung geführt wird.
Die Daten des Vorsorge-Bausparvertrags werden in der ausführlichen Auswertung mit ausgegeben, die Zahlungsbeträge werden in den laufenden Aufwendungen in den Auswertungen berücksichtigt.
Neue Gesetze ab 2023
Diese Änderungen sind in ALF-OPTIFI Version 5.00 (Auslieferung Januar 2023) bereits umgesetzt:
- Der Grundfreibetrag wurde entsprechend EStG § 32a auf 10.908 EUR erhöht.
- Die Einkommensteuerberechnung erfolgt entsprechend der neuesten Fassung von EStG § 32a (Bundesrat 576/22, Gesetzesbeschluss von 11.11.2022).
- Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung steigt in den alten Bundesländern von 84.600 EUR auf 87.600 EUR pro Jahr, in den neuen Bundesländern von 81.000 EUR auf 85.200 EUR pro Jahr.
- Das Kindergeld wurde erhöht. Die Werte sind nicht mehr gestaffelt. Für jedes Kind gibt es 250 EUR.
- Die geplante Erhöhung der AfA für neue Mietimmobilien von 2 auf 3 % ist auf 2023 vorgezogen worden (Deutscher Bundestag Drucksache 20/4729 20). Das gilt für ab 01.01.2023 fertiggestellte Wohngebäude.
- Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird zum 1. Januar 2023 auf 1.230 Euro erhöht.
- Der Sparer-Pauschbetrag wurde von 801 € auf 1.000 €, für Ehepaare von 1.602 € auf 2.000 € erhöht.
Diese Änderung wird mit dem Update ALF-OPTIFI Version 5.10 (Auslieferung März 2023) umgesetzt:
- Durch die Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonder-AfA können innerhalb von vier Jahren fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden. Das gilt für Wohnungen, die hergestellt werden aufgrund eines Bauantrags oder einer entsprechenden Bauanzeige in den Jahren 2023 bis 2026.
Diese weiteren Änderungen gibt es 2023 (entnommen aus Informationen des Bundesfinanzministeriums):
- Zukünftig kann Wohnriester auch für Aufwendungen für energetische Maßnahmen genutzt werden (z. B. Wärmedämmung, neue Fenster oder Heizungen).
- Rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 wird für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln und damit sind in den Einkommensteuererklärungen keine Angaben mehr erforderlich. Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz.
- Damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich steigender Preise nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.
- Die Freigrenze des Solidaritätszuschlags wird von bisher 16.956 EUR auf 17.543 EUR angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 EUR. Damit wird auch die Berechnung des Soli an die Inflation angepasst.
- Ab 2023 können Arbeitnehmer die ohne eigenes Arbeitszimmer zu Hause arbeiten für bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tage einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 EUR angesetzt werden, also bis zu 1.260 EUR im Jahr.
- Der Ausbildungsfreibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung oder Studium wird ab 1. Januar 2023 von 924 EUR auf 1.200 EUR pro Kalenderjahr angehoben.
Online-Seminar-Duo
Das Online-Seminarkonzept der ALF AG bietet Ihnen kompakte Informationen als Einführung in die Software, Zeit für die eigene praktische Umsetzung und die Beantwortung Ihrer Fragen.
So sieht das Konzept aus: Wir vereinbaren – nur für die Mitarbeiter Ihrer Firma – zwei Online-Termine mit jeweils einer Stunde. In der ersten Stunde zeigen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der Software, die beste Reihenfolge der Erfassung und eine möglichst schnelle Erfassung inklusive der erforderlichen Felder.
Dann haben Sie Zeit, die gelernten Inhalte selbst umzusetzen – wir empfehlen mindestens ein bis zwei Wochen.
Beim zweiten Online-Termin vertiefen wir die gelernten Inhalte, klären Ihre Fragen und gehen auf Ihre Wunschthemen ein. Arbeiten Sie in ALF-OPTIFI Baufinanzierung z. B. viel mit Sonderabschreibungen, erläutern wir Ihnen diese Erfassung. Möchten Sie wissen, wie Sie die Absetzbarkeit der Zinsen ändern und diese mehr auf den vermieteten Teil verlagern, erläutern wir genau das. Vielleicht möchten Sie aber auch detailliert wissen, wie Sie Vorlagen erstellen oder Auswertungen variieren können. Sie wählen Ihre Themen, mit denen wir die Stunde nach der Beantwortung Ihrer Fragen füllen.
- Online-Seminar
2 Termine mit je 60 Minuten - 1. Stunde: Basis-Wissen zur Software wichtige Eckpunkte der Software,
empfohlene Reihenfolge der Erfassung, Pflichtfelder, schnelle Erfassung - Zeit für eigene Erfassung und Berechnung
- 2. Stunde: Vertiefen & Fragen klären
Vertiefung, Beantwortung Ihrer Fragen, Erläuterung Spezialthemen nach Wunsch
Kosten 180 EUR + MwSt. pro Teilnehmer mit bestehender Wartungsvereinbarung zur Software
Kosten 240 EUR + MwSt. pro Teilnehmer ohne Wartungsvereinbarung für die Software
Buchung über die ALF-Homepage oder über den ALF-Vertrieb: Telefon 07131 906535 oder E-Mail vertrieb@alfag.de
ALF-BAS: Target2-Daten der Bundesbank nach TARGET2/T2S-Konsolidierung importieren
Sie nutzen das Modul B – Bundesbank zum Import von Target2-Dateien von der Bundesbank in ALF-BAS Kontenabstimmung? Nach dem 20.03.2023, wenn mit der TARGET2/T2S-Konsolidierung das bestehende TARGET2 Zahlungsverkehrssystem abgeschaltet und durch T2 ersetzt wird, ist dieser Import so nicht mehr möglich.
Die ALF AG arbeitet bereits seit 2022 an der Umsetzung einer Importfunktion aus dem neuen System. Allerdings gibt es noch einige offene Fragen dazu.
Pilottester für neue Importfunktion gesucht
Für die neu entwickelte Importfunktion von Target2-Dateien der Bundesbank benötigt die ALF AG Ihre Unterstützung. Wir suchen Pilottester, die uns mit Ihrem banktechnischen Know-How unterstützen und die neue Importfunktion prüfen. Damit haben Sie auch die Möglichkeit, die Funktionalität dieser Schnittstelle mit zu projektieren. Haben Sie Interesse? Bitte schreiben Sie eine E-Mail an marketing@alfag.de mit dem Betreff “Pilottest ALF-BAS T2S”.
Alle Kunden der Software ALF-BAS erhalten automatisch eine Benachrichtigung, wenn die neue Funktionalität verfügbar ist. Nach Veröffentlichung der neuen Version erhalten Sie eine Info in der Software und finden die neue Version auf der Homepage.
Tipps, Tricks & Infos zur ALF-Software
ALF-OPTIFI Baufinanzierung
Wie erfasse ich in ALF-OPTIFI ein Darlehen, für das eine Prolongation ansteht?
Eine anstehende Prolongation erfassen Sie wahlweise mit oder ohne Personendaten. Wenn Sie keine Personendaten erfassen möchten, beginnen Sie die Erfassung direkt in den Objektdaten. Wählen Sie als Finanzierungsart „Umfinanzieren“ und erfassen Sie den ursprünglichen Objektwert als Kaufpreis.
Wurde die Finanzierung vor der Prolongation bereits erfasst, können Sie die betreffende Variante kopieren und ändern.
Erfassen Sie dann in der Finanzierung unter „Eigenmittel/Eigenleistung“ im Feld „Bereits bezahlter Anteil der Finanzierung“ (in älteren Versionen heißt das Feld noch „Bereits bezahlter Anteil am Grundstück“, funktioniert aber genauso) den bereits geleisteten Betrag, also die Differenz zwischen Kaufpreis und aktueller Restschuld.
Mit dem nächsten Update werden wir hier zusätzlich einen Button „Differenz für Prolongation“ einfügen. Sie sehen den Kaufpreis, erfassen die aktuelle Restschuld aller Darlehen und übernehmen die Differenz als „bereits bezahlten Anteil“.
Dann erfassen Sie die neuen Darlehen zur Prolongation.
DEMNÄCHST in ALF-OPTIFI Baufinanzierung: Zinswaage
Gibt es eine Unterstützung zur Auswahl der besten Sollzinsbindungsfrist?
Für Annuitäten-, Tilgungs- und Endfällige Darlehen wird es in ALF-OPTIFI demnächst eine neue Funktion „Zinswaage“ geben.
Die Berechnung des Break Even (des Grenzwerts) in der Zinswaage bietet eine Entscheidungshilfe für die Wahl der Sollzinsbindung.
Dieser Vergleichsrechner variiert das Darlehen mit unterschiedlichen Sollzinssätzen und unterschiedlicher Sollzinsbindungsdauer. Je nach erwartetem Sollzinsniveau wählen Sie dann das Darlehen mit niedrigerem Sollzinssatz und kürzerer Sollzinsbindungsdauer oder das Darlehen mit höherem Sollzinssatz und längerer Sollzinsbindung.
Ermittelt wird also: Bis zu welcher Höhe des Sollzinssatzes nach Sollzinsbindung ist das kurzfristige Darlehen günstiger bzw. ab wann das längerfristige Darlehen?
Die Zinswaage wird im Zusatzpaket „Profi“ enthalten sein. Wie informieren alle Anwender der Software, wenn die Zinswaage fertiggestellt ist.
DEMNÄCHST in ALF–VVW – Vertragsverwaltung
Gibt es für die Vertragsverwaltung auch irgendwann Business-Verträge?
Wir arbeiten aktuell an einer Version, die auch Vertragsvorlagen für Businessverträge wie z. B. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Arbeitsvertrag, Bürogemeinschaftsvertrag, Gemeinschaftspraxisvertrag, Gewerbesteuer oder Praxisgemeinschaftsvertrag enthalten wird. Alle Anwender von ALF-Software werden informiert, wenn die neue Version verfügbar sein wird. In nächster Zeit wird es aber erst mal ein weiteres Update für die momentan verfügbaren ALF-VVW-Versionen Privat, Family und Mandant geben.
Alle Infos zur Vertragsverwaltung finden Sie auf der ALF-VVW-Homepage.