ALF-EFZ: Rückzahlung Kosten & Cap-Prämie

Der Gesetzgeber entschied, dass Bearbeitungskosten für Darlehensverträge unzulässig sind. Diese müssen in vielen Fällen zurückerstattet werden. Nur in wenigen Fällen ist eine Darlehensgebühr, die nicht direkt für eine Kundendienstleistung erhoben wird, zulässig – z. B. Abschlussgebühren bei einem Bausparvertrag.

Auch eine Zinssicherungsgebühren oder Cap-Prämie ist nicht zulässig und ist zurückzuerstatten.

Außerdem ermäßigen sich die Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung, z. B. Vorfälligkeitsentschädigung, entsprechend der verbleibenden Laufzeit.

Alle Berechnungen sind in ALF-EFZ umgesetzt.

Die Rückzahlung der Kosten ist enthalten im Zusatzpaket „Profi“. Infos zu den Paketen lesen

Rückzahlung Bearbeitungskosten

Der BGH entschied (BGH-Urteil XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 vom 13.05.2014), dass Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite unzulässig sind.
Die Richter räumten allen Kreditnehmern einen Anspruch auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren ein. Dieser Anspruch gilt auch für bereits abgezahlte Verträge.

Die Rückzahlung der Bearbeitungskosten finden Sie in ALF-EFZ für jedes Darlehen und als allgemeine Berechnung im Menü. Die Berechnung ist also für ein bereits erfasstes Darlehen und auch separat möglich.

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Rückzahlung Cap-Prämie

In einem am 5. Juni 2018 verkündeten Urteil XI ZR 790/16 erklärte der BGH die sogenannten Zinssicherungsgebühren, auch Cap-Prämie genannt, für unwirksam. Die gezahlte Cap-Prämie ist mit dem daraus gezogenen Nutzen (also den Zinsen auf diesen Betrag) vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer zurückzuzahlen.
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Rückerstattung anteilige Kosten

Laut § 501 BGB ermäßigen sich die Kosten bei vorzeitiger Rückzahlung, z. B. Vorfälligkeitsentschädigung, entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags.

Mit Klick auf den Berechnen-Button (im Bild oben) werden die einmaligen Kosten der Restlaufzeit ermittelt. Dieser Wert wird bei der Berechnung des Vorfälligkeitsentgelts abgezogen.

Wir empfehlen eine anteilige Erstattung der einmaligen Kosten. In der Berechnung werden die anteiligen Kosten im Ergebnisbereich angezeigt (im Bild in der Mitte).
Auch in der Ausgabe der Vorfälligkeitsentschädigung werden die anteiligen Kosten ausgewiesen (Bild unten).

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